
Wenn bei Ihnen eingebrochen wurde heißt es: kühlen Kopf bewahren. Jetzt ist ein schnelles überlegtes Vorgehen gefragt. Wir sagen, was Sie unmittelbar danach, in den ersten Tagen und längerfristig tun sollten. Wenn Sie einen Einbruch feststellen, verständigen Sie umgehend die Polizei. Grundsätzlich gilt, wird in Ihrem Haus, dem Keller oder einer Wohnung eingebrochen, liegt eine Straftat vor. Damit die Polizei Kenntnis von der Straftat erlangen und entsprechend reagieren kann, ist es erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten. Die ersten Minuten Sollten Sie den Verdacht haben, dass sich noch fremde Personen in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus befinden, teilen Sie dieses sofort […]